Kirchenbezirkssynode

Die Synode des Kirchenbezirkes trägt die Verantwortung für die Entwicklung des kirchlichen Lebens und die Erfüllung der kirchlichen Aufgaben in unserem Kirchenbezirk.

 

Sie besteht aus Pfarrerinnen und Pfarrern, hauptamtlichen Mitarbeitern und Laienvertretern der Kirchgemeinden. Dabei wird auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen allen Gruppen geachtet. Die Kirchenbezirkssynode wird für einen Zeitraum von 6 Jahren durch die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher der einzelnen Kirchgemeinden gebildet. Derzeit hat die Synode des Kirchenbezirkes 42 Mitglieder, die regelmäßig zweimal jährlich zusammenkommen.


Die Kirchenbezirkssynode berät und beschließt über:

  • den Haushalt des Kirchenbezirks und seiner Einrichtungen,
  • die Erhebung von Umlagen,
  • die Sammlung von Ephoralkollekten,
  • die Schaffung von Einrichtungen für den Kirchenbezirk,
  • die Vorgabe von Grundsätzen für die Verwaltung,
  • die Kirchgemeindestruktur,
  • die Pfarr- und Mitarbeiterstellen im Kirchenbezirk.
     

Die Kirchenbezirkssynode kann für Ihre Arbeit Ausschüsse einsetzen. Sie erhält regelmäßig Berichte des Superintendenten und des Kirchenbezirksvorstandes. Sie dient der Beratung und Unterstützung der Kirchgemeinden im Kirchenbezirk, des Regionalkirchenamtes, des Landeskirchenamtes sowie landeskirchlicher Werke und Einrichtungen.