Der Superintendent
Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem:
Besuche (sog. Visitationen) in den Kirchgemeinden des Kirchenbezirkes
Gemeinsam mit der Bezirkskatechetin, dem Kirchenmusikdirektor, VertreterInnen des Kirchenbezirksvorstandes und des Regionalkirchenamtes werden pro Jahr 2 Kirchgemeinden besucht. Die Visitation dauert meist eine Woche. Ziel ist es, Möglichkeiten und Grenzen der Gemeinden in den Blick zu nehmen und neue Perspektiven zu eröffnen. Die Visitationen sind als eine Beratung der Kirchgemeinden zu verstehen.
Ordinationen
Pfarrerinnen und Pfarrer, die ihre Tätigkeit in unserer Kirche beginnen, werden durch die Verkündigung der Heiligen Schrift, Gebet und Segen in den Dienst genommen. Sie sind damit berechtigt in eigener Verantwortung zu predigen, zu taufen und das heilige Abendmahl zu spenden.
Amtseinführungen und Verabschiedungen
Wechselt ein Pfarrer/eine Pfarrerin die Kirchgemeinde, so wird er/sie an dem bisherigen Dienstort durch den zuständigen Superintendenten verabschiedet und in der neuen Kirchgemeinde ebenfalls vom zuständigen Superintendenten in den Dienst eingeführt.
Vertretung des Kirchenbezirkes gegenüber Dritten
Der Superintendent vertritt den Kirchenbezirk nach außen, gegenüber Dritten, so z.B. gegenüber dem Erzgebirgskreis, den Kommunen aber auch gegenüber der Presse.
Führung und Begleitung der PfarrerInnen, der PrädikantInnen und der ephoralen MitarbeiterInnen
Der Superintendent unterstützt die PfarrerInnen, die PrädikantInnen und die MitarbeiterInnen des Kirchenbezirkes in ihrem Dienst. Auch in seelsorgerlichen Belangen und beim Umgang mit schwierigen Situationen und der Bearbeitung von Konflikten können die PfarrerInnen, PrädikantInnen und MitarbeiterInnen sich an ihn wenden.
Leitung des Kirchenbezirksvorstandes
Berichte an die Kirchenbezirkssynode
Der Superintendent ist für die Vorbereitung und die Leitung der Sitzungen des Kirchenbezirksvorstandes zuständig.
Ebenso berichtet er regelmäßig in der Kirchenbezirkssynode.