Mitglied werden

Sie wollen Mitglied in der sächsischen Landeskirche werden?

Grundsätzlich gilt:

Die Kirche steht jedem offen. Interessierte können jederzeit einen Gottesdienst oder eine öffentliche Gemeindeveranstaltung besuchen und sich einen Eindruck verschaffen.

Wer sich für eine Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens interessiert, sollte Kontakt zum Pfarrer der Kirchgemeinde am Wohnort aufnehmen. Er gibt in seiner Sprechstunde gerne Auskunft über Fragen zum christlichen Glauben und zur Kirchenmitgliedschaft.

 

Aufnahmeverfahren
Die Aufnahme in die Kirche geschieht durch die Taufe. Diese wird üblicherweise in einem Gottesdienst gefeiert, wo das neue Mitglied in der Gemeinde willkommen geheißen wird. Vor der Taufe ist eine Beschäftigung mit dem christlichen Glauben sinnvoll. Die Kirche bietet dazu Glaubenskurse an, in denen die Teilnehmer eine kompakte Einführung erhalten.

Wiedereintritt

Sie waren schon einmal Mitglied der ev.-luth. Kirche und sind ausgetreten? 
Von Seiten der Kirche ist der Austritt nicht endgültig. Nach christlichem Verständnis gilt jede (in einer anerkannten christlichen Gemeinschaft erhaltene) Taufe ein Leben lang.

Die Aufnahme wird in der Regel in die Kirchgemeinde Ihres Wohnortes erfolgen. Es ist aber auch möglich, in eine andere Kirchgemeinde aufgenommen zu werden. Den Wiedereintritt kann man bei dem betreffenden Pfarramt erklären, indem man einen Aufnahmeantrag stellt und unterschreibt.

Das dazugehörige Gespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin dient der Beratung und Orientierung. Niemand muss seinen einstigen Kirchenaustritt rechtfertigen.

Die Kirchgemeinde lädt dann ein, die Wiederaufnahme - in der Regel im Rahmen eines Gottesdienstes – zu feiern.