Religionsunterricht & Schule

Evangelischer Religionsunterricht

 

Seit der Wiedereinführung im Jahre 1992 können sich Schülerinnen und Schüler in Sachsen unabhängig von ihrem Glauben oder ihrer Konfession für die Teilnahme am Religions-unterricht entscheiden. Diese Möglichkeit nehmen ca. ein Viertel der Schülerinnen und Schüler wahr. Gemäß Art. 7, Abs. 3 (GG) wird Religionsunterricht als „ordentliches Lehrfach“ an Schulen angeboten.    Herzens-Bildung

 

Folglich liegen dem Unterricht jeweils auf Schultyp abgestimmte Lehrpläne zugrunde, die sowohl für staatliche als auch kirchliche Lehrkräfte verbindlich sind. Der Lehrplan ist ursprünglich auf Zweistündigkeit ausgelegt.

Neben dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bildet die Verfassung des Freistaates Sachsen (27. Mai 1992) die zweite Rechtsgrundlage für das Fach. Auf dieser Basis delegiert der Staat die inhaltliche Schwerpunktsetzung an die jeweiligen Kirchen und Religionsgemeinschaften. Seitens der Verfassung wird ihnen zugleich das Recht eingeräumt, gemeinsam mit der staatlichen Aufsichtsbehörde die Kontrollfunktion über den Religionsunterricht  auszuüben (Art. 105, Abs. 2).

Im Zusammenhang mit der Erteilung von Religionsunterricht hat sich die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) bereits 1958 zu einem „freien Dienst an einer freien Schule“ bekannt. Evangelischer Religionsunterricht wird daher nicht als Missionsfeld, sondern als „Ort“ der Wissensvermittlung und Kompetenzerweiterung betrachtet.

„Leitziel des Evangelischen Religionsunterrichts ist eine differenzierte religiöse Bildung. Im Mittelpunkt des Religionsunterrichts stehen daher Fragen von existenziellem Gewicht, die über den eigenen Lebensentwurf, die je eigene Deutung der Wirklichkeit und die individuellen Handlungsoptionen entscheiden. Diesen Grundfragen und der Pluralität der religiösen Antworten in unserer Gesellschaft stellt sich der  Religionsunterricht in der Schule. […]

Im Dialog mit biblischen Grundlagen und den Traditionen des christlichen Glaubens einerseits und mit pluralen religiösen Lebensentwürfen und Weltdeutungen andererseits gewinnen Schülerinnen und Schüler Perspektiven für ihr eigenes Leben und die Orientierung in der Welt.“[1]

 

Evangelischer Religionsunterricht befähigt die Schülerinnen und Schüler u.a. dazu,

  • christliche Traditionen, Fragestellungen, Werte, Haltungen zu kennen und auf dem Hintergrund der Botschaft sowie des Lebens von Jesus Christus zu verstehen,
  • Menschen mit „fremden“ Lebensbezügen und Glaubenskonzepten offen und vorurteilsfrei zu begegnen,
  • zwischen Religion und Fundamentalismus unterscheiden zu können,
  • eigene Gottesvorstellungen und Glaubenserfahrungen zur Sprache zu bringen und zu reflektieren,
  • gemeinschafts- und selbstzerstörerisches Handeln aufzuspüren und zu überwinden,
  • Mensch und Natur in genereller Achtsamkeit zu begegnen.

Somit unterstützt Evangelischer Religionsunterricht die Schülerinnen und Schüler auf ihrer Suche nach Sinn und hat dabei neben der Weiterentwicklung kognitiver Fähigkeiten in besonderer Weise die „Bildung des Herzens“ im Blick.

 

Arbeitsgemeinschaft Religionslehrer

Die Arbeitsgemeinschaft Religionslehrer (AG Reli) ist ein Angebot des Kirchenbezirks Annaberg für kirchliche und staatliche Lehrkräfte. Sie dient der Stärkung der theologischen, pädagogischen und methodischen Fachkompetenz von Religionslehrern. Durch die AG Reli werden jährlich zwei Fortbildungen angeboten.

In Zusammenarbeit mit der staatlichen Fachberaterin für Oberschulen wird nach Möglichkeit am Anfang des neuen Schuljahres eine Fachkonferenz für Lehrkräfte in Oberschulen mit anschließendem Pädagogengottesdienst veranstaltet. Für den gymnasialen Bereich sind jährlich zwei Dienstberatungen mit Fortbildungsanteil vorgesehen.

 

Links:   

 

 

[1] Kompetenzen u. Standards für den Evangelischen Religionsunterricht in der Sekundarstufe 1, EKD Texte 111, S. 11f.